Das Verbot der Altersdiskriminierung ist u. a. in der Gleichbehandlungs-Rahmenrichtlinie RL 2000/78/EG sowie in Art. 21 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der EU geregelt. Nach einer Entscheidung des EuGH …
Wenn in einem Unternehmen für leitende Führungskräfte die Möglichkeit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Vollendung des 60. Lebensjahres u.a. gegen Zahlung eines Kapitalbetrages besteht, stellt dies keine Diskriminierung wegen des …