Überstunden dürfen in den meißten Betrieben mit bezahlter Freizeit ausgeglichen werden. Wenn ein Arbeitnehmer während einer solchen Freistellung erkrankt, bleibt der Zeitausgleich wirksam. So entschied das LAG Rheinland-Pfalz in einem …
Wenn die Parteien eine Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht vereinbaren, obwohl die Möglichkeit zur Aufnahme der geschuldeten Tätigkeit besteht, sind die auf dieser Vereinbarung beruhenden Entgeltzahlungen laut einem Urteil …