Wenn schwerbehinderte Arbeitnehmer nur deshalb eine niedrigere Sozialplanabfindung erhalten, weil sie eine vorgezogene Rente mit Abschlägen beanspruchen können, benachteiligt sie das (LAG Hamm, Urt. v. 02.96.2016 – 11 Sa 1344/15, …
Nach dem Ruhen des Arbeitsverhältnisses setzt die Weiterbeschäftigung als schwerbehinderter Mensch einen fristgerechten Antrag voraus. Laut einem Urteil des BAG vom 17.03.2016 (6 AZR 221/15) ist die Ruhensregelung des § 33 …